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Im Jahr 2021 kommt es zur gesteigerten Überwachung der Besteuerung der Einkünfte von Influencern. Das Bundesministerium für Finanzen, kurz BMF, hat dazu einen neuen Leitfaden für die Besteuerung der Influencer veröffentlicht. Dieser ist grob unterteilt in:
Seit Februar 2021 sind die neuen Hilfen der Bundesregierung für die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der COVID19-Pandemie in Form von Corona-Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe abrufbar. Konkret enthalten die Hilfen folgende Punkte:
Die Technik schreitet schneller voran, als manch einer hinterherkommen kann. Auf den schnellen Wandel der technischen Geräte folgt nun auch eine verkürzte, steuerliche Nutzungsdauer, die ab dem Jahr 2021 nur noch ein Jahr beträgt. Das bedeutet, dass die Anschaffung der technischen Wirtschaftsgüter nun innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden darf, während das bei Computern und Software vorher nur bis zu einem Anschaffungspreis von 800 € möglich war.