Steueraktualisierungen Mai 2024: Wesentliche Änderungen und Fristen im Überblick
Inhalt
- Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten
- Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung?
- Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
- Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
- Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
- Wachstumschancengesetz verabschiedet Mai 2024
Allgemeine Steuerzahlungstermine im Mai 2024
Fälligkeit und Ende der Schonfrist für verschiedene Steuern:
- Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Fällig am 10.05., Schonfrist bis 13.05.
- Umsatzsteuer: Fällig am 10.05., Schonfrist bis 13.05.
- Gewerbesteuer: Fällig am 15.05., Schonfrist bis 21.05.
- Grundsteuer: Fällig am 15.05., Schonfrist bis 21.05.
Hinweis: Die 3-tägige Schonfrist gilt nur bei Überweisungen; bei Scheckzahlung muss der Scheck spätestens 3 Tage vor dem Fälligkeitstermin eingereicht werden.
Details zu den wichtigsten steuerrechtlichen Änderungen
1. Prozesskosten bei nachehelichem Unterhalt keine Werbungskosten
Unterhalt an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehepartner unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen. Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass die dabei anfallenden Prozesskosten nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind.
2. Vorsteuerabzug aus Heizungsanlage bei Wohnungsvermietung
Die umsatzsteuerliche Behandlung von Nebenleistungen wie die Lieferung von Wärme kann dazu führen, dass kein Vorsteuerabzug möglich ist, wenn diese als unselbständige Nebenleistungen zur Wohnungsvermietung angesehen werden.
3. Pauschalierung der Einkommensteuer nach § 37b EStG
Die Möglichkeit zur Pauschalbesteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftspartner oder Arbeitnehmer kann die steuerliche Belastung der Empfänger vermindern und die Verwaltung vereinfachen.
4. Private Kapitalerträge in der Einkommensteuer-Erklärung
Die Regelungen für die Angabe von Kapitalerträgen in der Einkommensteuer-Erklärung, insbesondere wenn keine Kapitalertragsteuer einbehalten wurde oder bei Kirchensteuerpflicht.
5. Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden
Die Aufteilung der Vorsteuerbeträge bei gemischt genutzten Gebäuden erfolgt in der Regel über den Flächenschlüssel, kann aber in bestimmten Fällen über den Umsatzschlüssel erfolgen.
6. Wachstumschancengesetz verabschiedet
Der Bundesrat hat Änderungen zugestimmt, die u.a. die Buchführungspflichtgrenzen erhöhen und die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und neue Wohngebäude wieder einführen.
Weitere Änderungen umfassen die Anhebung von Betriebsausgaben-Abzugsgrenzen und die Anpassung der Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung. Diese Maßnahmen sollen die Wirtschaft fördern und steuerliche Fairness verbessern.
Zusammenfassung der Änderungen im Wachstumschancengesetz
- Anhebung der Umsatzgrenzen für Buchführungspflicht von 600.000 Euro auf 800.000 Euro.
- Erhöhung der Betriebsausgaben-Abzugsgrenze für Geschenke an Geschäftsfreunde von 35 Euro auf 50 Euro.
- Einführung einer befristeten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und neue Wohngebäude.
- Anhebung der Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.
- Erhöhung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte von 600 Euro auf 1.000 Euro.
- Verlängerung der steuerlichen Anpassungen bei der Besteuerung von Renten.
Diese Änderungen spiegeln ein Bemühen wider, steuerliche Anreize für Investitionen und Wachstum zu schaffen und gleichzeitig die steuerliche Last für einzelne Steuerzahler und Unternehmen zu minimieren.
Wichtige Termine und Fristen
Es ist wichtig, die neuen Termine und Fristen für die Abgabe von Steuererklärungen und die Zahlung von Steuern im Blick zu behalten, um Verspätungszuschläge zu vermeiden.